Standard zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung
Wen betrifft der Common Reporting Standard?
Dem Common Reporting Standard unterliegen nicht nur Banken: Neben Finanzinstituten sind auch bestimmte Versicherungsunternehmen – zum Beispiel Lebensversicherungsunternehmen – betroffen.
Wer ist meldepflichtig?
Der CRS betrifft Konten und Depots von
- natürlichen Personen, die im Ausland steuerlich ansässig sind,
- Unternehmen, die im Ausland steuerlich ansässig sind,
- bestimmten Gesellschaften, die ihre Erträge zum Großteil aus Finanzanlagen beziehen, an denen Personen mit steuerlicher Ansässigkeit im Ausland zu mindestens 25 Prozent beteiligt sind.
Wir sind daher in diesen Fällen nach dem FinanzkontenInformationsaustauschgesetz dazu verpflichtet, die betreffenden Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.
Wer erhält meine Informationen?
Im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz steht außerdem, dass Gesellschaften oder Unternehmen generell gemeldet werden, wenn sie ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Ausland haben.
Das BZSt leitet diese Daten an andere Staaten weiter und erhält im Austausch Daten ausländischer Finanzinstitute über Steuerpflichtige, die in Deutschland ansässig sind.
Welche Informationen meldet meine Bank dem Fiskus?
Ihre Evenord-Bank eG-KG meldet dem BZSt: