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Lächelnde Frau mit Wanderrucksack in der Natur

Auslandsreise-Krankenversicherung

Auch auf Reisen kann mal was passieren. Oft ist ein Arztbesuch im Ausland aber sehr teuer, denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht in jedem Land die Behandlungskosten. Und meist zahlt sie auch nur für Behandlungen, die im Reiseland als Standard gelten. Auch der Rücktransport nach Hause wird nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Mit der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung im Gepäck reisen Sie entspannt und bleiben im Ernstfall nicht auf den Arztkosten sitzen.

Ihre Vorteile

Sofort weltweit versichert

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Verständlich erklärt: Auslandsreise-Krankenversicherung

Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken • Länge: 01:10 • Veröffentlicht: 01.07.2016

FernWeh-Tarife: Für Vielreisende und Spontanurlauber

Egal, wie oft Sie unterwegs sind: Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung der R+V sind Sie für die ersten 45 Tage jeder Reise versichert. Aber auch auf langen Reisen sind wir für Sie da. Verlängern Sie einfach mit einem Zusatzbeitrag die Versicherungsdauer auf bis zu 730 Tage.

Illustration einer Person

FernWeh für Einzelpersonen (U-64)

Reisende bis einschließlich 64 Jahre sind für 10,80 Euro pro Jahr abgesichert. Für Reisen, die länger als 45 Tage dauern, zahlen Sie zusätzlich 2,50 Euro pro Tag. Bei längeren Reisen sprechen Sie bitte mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Illustration einer Person

FernWeh für Einzelpersonen (Ü-64)

Reisende ab 65 Jahre sind für 46,80 Euro pro Jahr abgesichert. Für Reisen, die länger als 45 Tage dauern, zahlen Sie zusätzlich 6,50 Euro pro Tag. Bei längeren Reisen sprechen Sie bitte mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Illustration einer Familie mit zwei Kindern

FernWeh für Familien

Schützen Sie sich und Ihre Familie für 22,80 Euro pro Jahr. Voraussetzung: Alle Versicherten leben unter einem Dach und Ihre Kinder sind unter 25 Jahre alt.

Leistungen im Überblick

  • Ambulante Behandlung

    Vollständige Kostenübernahme, auch für die Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen oder Fehl- und Frühgeburten

  • Hilfsmittel

    Vollständige Kostenübernahme, wenn die Hilfsmittel ärztlich verordnet und während Ihrer Reise das erste Mal nötig sind. Ausnahmen sind Sehhilfen und Hörgeräte.

  • Überführung und Bestattung

    Vollständige Übernahme aller notwendigen Kosten durch Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung. Als notwendig gelten Kosten, die unmittelbar mit der Überführung der verstorbenen Person nach Deutschland oder mit der Beisetzung am Sterbeort zusammenhängen.

  • Stationäre Behandlung

    Vollständige Kostenübernahme oder ein Ersatzkrankenhaustagegeld von 40 Euro pro Tag

  • Krankenrücktransport nach Deutschland

    Vollständige Kostenübernahme, wenn der Transport medizinisch sinnvoll ist.  Die Kosten für eine Begleitperson werden übernommen, wenn eine Begleitung medizinisch notwendig ist.

  • Zahnärztliche Behandlung

    Vollständige Kostenübernahme für schmerzstillende Behandlungen, Füllungen, sowie Reparaturen von Zahnersatz und Kurzzeitprovisorien

  • Transport im Ausland

    Vollständige Kostenübernahme für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächsten Krankenhaus, zur nächsten Notfallärztin oder zum nächsten Notfallarzt. Zusätzlich erhalten Sie bis zu 100 Euro für den Transport zurück zur Unterkunft.

  • Zusätzliche Unterbringung

    Vollständige Übernahme der zusätzlichen Kosten für die Unterbringung von Eltern oder Kindern

  • Arznei-, Heil- und Verbandmittel

    Vollständige Kostenübernahme, wenn die Arznei-, Heil- und Verbandmittel ärztlich verordnet sind

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Weltweit sicher unterwegs – ein paar Beispiele

Beim Wandern gestolpert
  • Im Wanderurlaub in Norwegen stolperte Michaela L. Die Folge: Ein Bänderriss. Dank der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung gab es aber kein böses Erwachen nach dem Urlaub. Michaela L. wurde ins nächste Krankenhaus transportiert und versorgt. Zwar musste Sie den Rest ihres Urlaubs im Ferienhaus verbringen, doch konnte sie sich sorgenfrei erholen, denn die Behandlungskosten übernahm die R+V vollständig.

Am Strand gestürzt
  • Der Urlaubsspaß in der Brandung am italienischen Strand endete für Familie R. im Krankenhaus. Eine Welle riss ihren Sohn beim Spielen von den Füßen und der Junge verletzte sich beim Sturz am Kopf. Zum Glück war Familie R. mit der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung bestens geschützt. Die Platzwunde wurde ärztlich versorgt und genäht. Die R+V übernahm die Kosten.

Kräftig zugebissen
  • Eine kulinarische Spezialität des Urlaubslands wurde Martin V. zum Verhängnis. Er biss auf einen Kern und seine Zahnbrücke hielt dem Druck nicht stand. Doch das Problem war schnell behoben: Ein Zahnarzt stabilisierte die Brücke und Martin V. konnte seinen Urlaub auch in kulinarischer Hinsicht weiter genießen. Die Kosten für die Reparatur musste er dank der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung nicht selbst tragen.  

Schließen Sie Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung ganz einfach hier ab

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Schließen Sie Ihre Versicherung einfach online bei unserer Partnerin R+V ab.

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FAQ zur Auslandsreisekrankenversicherung

Worauf muss ich achten, wenn ich eine Versicherungsleistung beantrage?
  • Sammeln Sie alle Belege, die Sie bei ärztlichen Behandlungen bekommen, und achten Sie darauf, dass diese Daten draufstehen:

    • Name und Anschrift der Ausstellerin oder des Ausstellers,
    • Ausstellungsdatum,
    • Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten,
    • Diagnose (Krankheitsbezeichnung),
    • Beschreibung der ärztlichen Leistungen,
    • Kosten der ärztlichen Leistungen,
    • Datum, an dem die jeweilige Behandlung stattgefunden hat.

    Bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sind diese Dokumente und Angaben verpflichtend:

    • Original-Rezept, auf dem die Art und Menge des Produkts steht,
    • Preis und Kaufdatum des Produkts,
    • Original-Quittung als Zahlungsbeleg.

    Auf einer Krankenhausrechnung müssen zusätzlich das Aufnahme- und Entlassungsdatum und eine Beschreibung der Leistungen vermerkt sein.

Ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll, wenn ich privat krankenversichert bin?
  • Ja, auch für Privatversicherte kann eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll sein. Denn die Tarife einer privaten Krankenversicherung decken nicht immer alle relevanten medizinische Leistungen im Ausland ab. Außerdem können Sie mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung unter Umständen richtig Geld sparen, beispielsweise wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben oder wenn bei Ihnen die Möglichkeit einer Beitragsrückerstattung besteht.

An wen kann ich mich wenden, wenn im Ausland ein Notfall eintritt?
  • Für den Notfall hat die R+V eine Hotline eingerichtet, die 24/7 für Sie da ist:

    Telefon: +49 611 533-6290
    Fax: +49 611 533-6400
    E-Mail: gesundheit-weltweit@ruv.de

     

Welche Kosten übernimmt die R+V nicht?
    • Behandlungen im Ausland, die ein Grund für die Reise waren
    • Behandlungen im Ausland, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie während des Auslandsaufenthalts stattfinden mussten. Sie erhalten die versicherten Leistungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes einer oder eines Angehörigen unternehmen
    • Honorare für die Behandlungen durch Ehegatten, Lebensgefährten, Lebenspartner, Kinder, Eltern und Eigenbehandlungen
    • Erkrankungen oder Beschwerden, die vor Reisebeginn behandelt wurden und weiter behandlungsbedürftig sind
    • Sehhilfen, Hörgeräte, Versorgung mit Zahnersatz, Kieferorthopädie sowie Arznei-, Heilmittel und Hilfsmittel, die nicht von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet wurden