- Extras von Chef und Staat
- Starthilfe für die eigene Wohnung
- Flexibel bleiben

Wichtige Informationen zum Corona-Virus:
Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens gilt für Kunden- und Beratungstermine für alle Besucher:innen die 2G-Regel. Das bedeutet, dass Besucher:innen geimpft* oder genesen** sein müssen. Um Warteschlangen zu vermeiden, bitten wir den Impf- bzw. Genesenennachweis und ein Ausweisdokument bereit zu halten, damit wir eine Überprüfung vornehmen können. Für beispielsweise kurze Einzahlungen an der Kasse oder Bankgeschäfte an einem Schalter gilt die 2G-Regel nicht.
Zusätzlich gilt in unserer Geschäftsstelle die Pflicht eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus zu tragen. Bitte halten Sie auch zwingend den Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen ein und desinfizieren Sie sich die Hände vor dem Betreten der Schalterhalle im Eingangsbereich (Stand: 04.04.2022).
*Für den Impfnachweis genügt nach aktuellem Stand eine zweifache Impfung; die zweite Impfung muss dabei vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein.
**Als genesen gelten gemäß Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Der Genesenenstatus gilt bei Ungeimpften ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests, also nur bis Ablauf von drei Monaten nach Infektion. Genesene, deren Erkrankung länger als drei Monate zurückliegt, müssen mindestens einmal geimpft sein, um weiterhin als genesen zu gelten.