Die Einlagensicherung bei der Evenord-Bank

Die Evenord-Bank eG-KG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen.

Das Vertrauen unserer Kunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Im Rahmen der Harmonisierung der rechtlichen Vorschriften in Europa sind mit dem 3. Juli 2015 neue Regelungen im Hinblick auf den Einlegerschutz in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um. Kern der neuen gesetzlichen Regelungen ist, dass allen Einlegern im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des neuen Einlagensicherungsgesetzes zusteht.

Die Sicherungseinrichtung des BVR gewährleistet zusammen mit der BVR Institutssicherung GmbH die Stabilität der genossenschaftlichen FinanzGruppe, zu der auch die Evenord-Bank gehört, in einem besonders hohen Maß. Sie schützt bei den ihr angeschlossenen Instituten die Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen der Kunden.

Für Sie als Kunde ändert sich am bewährten Schutz Ihrer Einlagen durch die Institutssicherung nichts.

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben hat sich jedoch die Struktur der genossenschaftlichen Institutssicherung verändert. Neben der bisherigen Sicherungseinrichtung des BVR gibt es nun zusätzlich die als Einlagensicherungssystem amtlich anerkannte BVR Institutssicherung GmbH. Unser Haus ist beiden Systemen angeschlossen.

Die BVR Institutssicherung GmbH ist den gesetzlichen Anforderungen des neuen Einlagensicherungsgesetzes vollumfänglich unterworfen. Insofern hat sie den oben erwähnten gesetzlichen Einlagenschutz im Falle einer Insolvenz zu gewährleisten. Wie die Sicherungseinrichtung des BVR ist auch die BVR Institutssicherung GmbH ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Beide haben die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Banken abzuwenden oder zu beheben. Die Gewährleistung durch die BVR Sicherungseinrichtung ist dem gesetzlichen Einlegerschutz vorgeschaltet. Das bedeutet: Die Einlagen unserer Kunden sind über den gesetzlichen Schutz hinaus geschützt.

Sicher und verlässlich seit 1934

Das bisher seit mehr als 80 Jahren bestehende System der BVR Sicherungseinrichtung hat von Beginn an stets sichergestellt, dass alle einbezogenen Banken ihren finanziellen Verpflichtungen - darunter insbesondere gegenüber Privatkunden mit deren Einlagen - nachkommen konnten. So hat seit Gründung der Sicherungseinrichtung noch nie ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten, noch nie mussten Anleger entschädigt werden und noch nie hat es eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben.