Das Vertrauen unserer Kunden in die Sicherheit ihrer Einlagen ist ein hohes Gut. Im Rahmen der Harmonisierung der rechtlichen Vorschriften in Europa sind mit dem 3. Juli 2015 neue Regelungen im Hinblick auf den Einlegerschutz in Kraft getreten. Der deutsche Gesetzgeber setzt damit die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um. Kern der neuen gesetzlichen Regelungen ist, dass allen Einlegern im Entschädigungsfall ein gesetzlicher Anspruch auf Entschädigung der Einlagen nach Maßgabe des neuen Einlagensicherungsgesetzes zusteht.
Die Sicherungseinrichtung des BVR gewährleistet zusammen mit der BVR Institutssicherung GmbH die Stabilität der genossenschaftlichen FinanzGruppe, zu der auch die Evenord-Bank gehört, in einem besonders hohen Maß. Sie schützt bei den ihr angeschlossenen Instituten die Einlagen und Inhaberschuldverschreibungen der Kunden.