Was ist ein Freistellungsauftrag?
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Zinserträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Evenord-Bank eG-KG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt uns keiner vor, sind wir gesetzlich verpflichtet, auf alle Zinserträge 25 Prozent Abgeltungssteuer an das Finanzamt abzuführen – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Falls Sie bislang keinen Freistellungsauftrag eingerichtet haben, sollten Sie das vor Jahresende nachholen. Ansonsten lässt sich die gezahlte Abgeltungssteuer bei Ihrer Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen.
Ihren Sparerpauschbetrag können Sie auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge darf nicht höher sein als der Sparerpauschbetrag.