Evenord-Bank eG-KG

Lachende junge Frau auf der Straße

Betriebliche Altersvorsorge

Damit Sie auch im Alter gut leben können, sollten Sie sich nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung stützen. Dafür gibt's die betriebliche Altersvorsorge – Lassen Sie Ihre Chefin oder Ihren Chef einen Teil Ihres Gehalts zum Beispiel in die R+V-Direktversicherung einzahlen. Dabei profitieren Sie doppelt: von Zuschüssen und von Steuererleichterungen.

Zuschuss von Chefin oder Chef erhalten

Während der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben sparen

Zwischen einmaliger Kapitalauszahlung und lebenslanger Rente wählen

Entgeltumwandlung und Direktversicherung: so funktioniert's

Sie haben ein gesetzliches Recht auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Wenn Sie wollen, muss also Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Gehalts für Ihren Ruhestand in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen – zum Beispiel in die R+V-Direktversicherung. Dadurch ist zwar Ihr monatliches Nettoeinkommen etwas niedriger, aber Sie profitieren von einem Zuschuss, den Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber zu Ihrer Altersvorsorge zahlt.

Außerdem fördert der Staat diese Art der betrieblichen Altersvorsorge, indem er für den Teil Ihres Gehalts, den Sie für ihren Ruhestand in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen, weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherungsbeiträge verlangt. So sorgen Sie für Ihre Rente vor und sparen gleichzeitig Steuern und Sozialabgaben, während Sie einzahlen.

Zuschuss Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers nutzen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sparen durch die Entgeltumwandlung ihren Anteil an den Sozialabgaben ein. Diese Ersparnis müssen sie allerdings an die Beschäftigten weitergeben und das Geld zusätzlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dadurch erhöht sich der Betrag, der monatlich in Ihre betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird. Sie investieren also mehr Geld in Ihre R+V-Direktversicherung und haben somit später mehr von Ihrer Rente.

Infografik zur betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung: vom Bruttogehalt für die Zusatzrente einzahlen

Ihre Vorteile im Überblick

Illustration eines Sparschweins neben einer Person vor einer Schautafel mit steigendem Kursverlauf

Mit vermögenswirksamen Leistungen kombinieren

Bekommen Sie vermögenswirksame Leistungen oder Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, können Sie dieses Geld einfach in Ihre Direktversicherung einfließen lassen.

Illustration einer Person, die einen großen Schutzschild zusammensetzt

Auch beim Unternehmenswechsel abgesichert bleiben

Wenn Sie das Unternehmen wechseln, führen Sie die R+V-Direktversicherung entweder einfach privat weiter oder Sie fragen Ihre neue Arbeitgeberin bzw. Ihren neuen Arbeitgeber, ob sie oder er Ihre Versicherung für Sie weiterführt.

Illustration eines Tischkalenders neben einer Person, die eine Münze in ein Sparschwein steckt

Zwischen Einmalzahlung und monatlicher Rente entscheiden

Sie entscheiden, in welcher Form Sie Ihre Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge erhalten: Entweder lassen Sie Ihr gesamtes angespartes Geld auf einmal auszahlen oder Sie wählen eine lebenslange monatliche Rente.

Zusätzlich vom Kapitalmarkt profitieren: R+V FirmenRente Safe+Smart

Mit der R+V FirmenRente Safe+Smart haben Sie eine garantierte Betriebsrente und nutzen gleichzeitig die Rendite-Chancen des Kapitalmarkts. Dazu werden Ihre Einzahlungen in sicheres Kapital und in Chancen-Kapital aufgeteilt. Das sichere Kapital kann niemals fallen. Das Chancen-Kapital wird für Sie am Kapitalmarkt investiert und kann Rendite abwerfen. Zu welchen Teilen Ihre Einzahlungen in sicheres und in Chancen-Kapital fließen, bestimmt entweder Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihr Arbeitgeber oder sie bzw. er überlässt Ihnen die Wahl.

FAQ zur betrieblichen Altersvorsorge

Wie viel von meinem Gehalt kann ich in die Direktversicherung einzahlen lassen?
  • Steuerfrei können Sie Beiträge von bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen lassen. Beträge in Höhe von bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sind zudem sozialversicherungsfrei.

Habe ich auch dann Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung, wenn mein Unternehmen keine anbietet?
  • Ja, Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber muss einen Teil Ihres Einkommens in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln, wenn Sie das wollen. Das gilt auch für Teilzeitkräfte und Minijobber, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Sprechen Sie Ihre Chefin oder Ihren Chef an und bitten Sie darum, einen Teil Ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersversorgung einzuzahlen.

Das könnte Sie auch interessieren