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Zwei junge Frauen unter einem blauen Schirm stehen vor einer Hecke

Zusatzversicherung für Naturheilkunde

Der Schutzschirm für Ihre natürliche Gesundheit

Natürliche Heilmethoden wie Akupunktur oder Homöopathie sind für viele Menschen eine Ergänzung zur Schulmedizin. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten aber oft nur einen kleinen Teil der Kosten. Die Zusatzversicherung NaturPRIVAT der Versicherungskammer Bayern dagegen übernimmt für Sie bis zu 80 Prozent des Rechnungsbetrags. So können Sie für sich und Ihre Familie ganz sorgenfrei die Behandlung auswählen, die zu Ihnen passt.

Rundum versorgt

Naturheilkunde für Sie und Ihre Familie

Alternative Heilmethoden

Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie und mehr

Keine Wartezeit

Sofort alle Möglichkeiten nutzen

Illustration eines Baums

Die Zusatzversicherung für Naturheilkunde im Überblick

Die Zusatzversicherung für Naturheilkunde der Versicherungskammer Bayern übernimmt einen Großteil der Kosten für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Akupunktur, Homöopathie und andere Therapien, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht übernommen werden. 

Mit ganzheitlichen Heilmethoden können Sie Ihre Gesundheit fördern und die Selbstheilungskräfte Ihres Körpers aktivieren. Und im Fall der Fälle können Sie dank der Zusatzversicherung selbst entscheiden, welche Behandlungsmethode für Sie und Ihre Familie die richtige ist – ohne sich Gedanken um die Rechnung zu machen.

Die Leistungen

Die Zusatzversicherung NaturPRIVAT übernimmt 80 Prozent, pro Kalenderjahr bis zu 1.000 Euro Ihrer Heilkosten. Es gibt keine Wartezeit. Im ersten Kalenderjahr ist die Erstattung auf 500 Euro begrenzt – in den ersten beiden Kalenderjahren auf insgesamt 1.000 Euro.

Illustration eines Arztes mit Stethoskop und eines Patienten, der sich an den Kopf fasst

Behandlungen

  • Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker mit unbeschränkter Heilpraktikererlaubis
  • Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind (außer Psychotherapie)
Illustration eines Herzens mit Sinuskurve im Vordergrund

Heilmittel

  • Bis zu 80 Prozent der Kosten für Heilmittel, die im GebüH und Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind
  • Zum Beispiel: Osteopathie, Chirotherapie oder Massage
Illustration einer Frau vor einem Stapel Geldscheine und Münzen, in ihrer Hand ein Euro-Symbol

Arzneimittel

  • Bis zu 80 Prozent der Kosten für Arznei- und Verbandmittel, die im Zusammenhang mit einer der genannten Behandlungen verordnet wurden
  • Bis zu 80 Prozent der Kosten für pflanzliche und homöopathische Arzneimittel, die im Zusammenhang mit einer der genannten Behandlungen verordnet wurden

FAQ zur Zusatzversicherung für Naturheilkunde der Versicherungskammer Bayern

Was kostet die Versicherung?

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Unsere Beraterinnen und Berater machen Ihnen gern ein Angebot. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.

Kann ich meine Heilpraktikerin oder meinen Heilpraktiker frei wählen?

Ja. Sie können jede Heilpraktikerin und jeden Heilpraktiker mit einer vollumfänglichen Heilpraktikererlaubnis konsultieren – und auch jede Ärztin und jeden Arzt.

Was sind das GebüH und das Hufelandverzeichnis?

Das GebüH ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Es enthält die üblichen Kosten für Untersuchungen und Behandlungen. Es ist keine Richtlinie, sondern eine Berechnungshilfe.

Das „Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen” hilft Ärztinnen und Ärzten bei der Abrechnung von alternativen Untersuchungen und Behandlungen. Darin aufgeführt sind anerkannte komplementärmedizinische Verfahren wie Homöopathie, Osteopathie, Traditionelle Chinesische Medizin (TCM), Anthroposophische Medizin und viele andere. Die Kosten für all diese Verfahren werden im Tarif NaturPRIVAT anteilig erstattet.

Wird auch Psychotherapie erstattet?

Nein. Die Kosten für Psychotherapien sind von der Erstattung ausgenommen, denn Psychotherapien werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen getragen und sind nicht als naturheilkundliche Behandlungen einzuordnen.