Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jede Person wichtig, unabhängig vom Job.
Der Staat springt im Fall Ihrer Berufsunfähigkeit nur in Härtefällen ein. Sie bekommen die gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) nur dann, wenn Sie wegen körperlicher oder geistiger Krankheiten gar nicht oder nur stark eingeschränkt arbeiten können. Dabei gilt: Wer mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, gilt als erwerbsfähig und erhält keine EM-Rente. Bei drei bis sechs Stunden Arbeitszeit bekommen Sie die halbe EM-Rente. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nur weniger als drei Stunden arbeiten können, bekommen Sie den vollen Rentenbetrag ausgezahlt.
Der Gesetzgeber hat zusätzlich das Recht, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen. Auch wenn Sie diesen nicht gelernt oder ausgeübt haben. So kann ein Handwerker zum Beispiel zeitweise als Bürokraft eingesetzt werden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt an dieser Stelle ein und hilft, den Lebensstandard zu halten, wenn eine versicherte Person den gelernten Beruf nicht mehr ausüben kann.