- Kautionsbetrag sicher Anlegen
- Sicherheit für den Vermieter
- Einfache und schnelle Abwicklung
e-Mietkautionskonto
Als Vermieter den Kautionsbetrag sicher anlegen
Unser e-Mietkautionskonto ist die ideale Anlagemöglichkeit, die Ihnen Sicherheit und gleichzeitig Flexibilität bietet. Sie können die Mietkaution als Vermieter einfach und schnell anlegen. So erhalten Sie die Gewissheit, dass Ihnen der Kautionsbetrag als Rücklage für Mietschäden oder offene Forderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Verfügung steht.
Das besondere Plus: Mit unserem e-Mietkautionskonto erhalten Sie zudem eine verantwortungsvolle Geldanlage. Denn auch für das e-Mietkautionskonto gilt natürlich unser e-Prinzip. Dieses e(venord-Bank)-Prinzip bedeutet, dass Sie und wir die Auswirkungen unseres Handelns auf den Menschen, die Umwelt und die regionale Wirtschaft im Blick haben. Das gilt für die Geldanlage genauso wie für Kredite und unsere Eigenanlagen.
Sicher und flexibel
- Sichere Geldanlage
- Keine feste Laufzeit
Ehrlich
- Offene und faire Beratung
- Drei Monate Kündigungsfrist
Mehr als eine Geldanlage
- Sie entscheiden, wohin Ihr Geld fließt
- Mti dem e-Mietkautionskonto unterstützen Sie die Wirtschaft, den Menschen und die Natur
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Teilverfügungsmöglichkeit | ja |
Vorschusszinsfreier Betrag | 2.000 EUR |
Kündigungsfrist | 3 Monate |
Konditionen
Zinssatz |
0,001 % |
Zinsbindungsart | variabel |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Unser Wertesystem - für Sie
Auch das Thema Geldanlage mit allen seinen Produkten beruht auf unserem Wertesystem und dem e-Prinzip. Damit nehmen Sie und wir – und das ist uns besonders wichtig: gemeinsam! – Verantwortung wahr. Beispielsweise möchten wir Ihnen keine Leistungen aufdrängen, die Sie nicht benötigen. Unsere Beraterinnen und Berater haben daher keinen Verkaufsdruck und erhalten keine Provisionen für Abschlüsse. Und wir wollen Geld nicht in Kanäle leiten, in denen es gegen das Wohl der Menschen, der Umwelt und der Wirtschaft arbeitet.
Bitte beachten Sie, dass Sie selbst auch bei unseren Produkten bewusst Verantwortung übernehmen. Das bedeutet, dass auch Sie unsere Unternehmensphilosophie mittragen und unsere Wertekultur sowie das e-Prinzip für Ihre Geschäftstätigkeiten bei uns im Haus gelten. Geschäfte, die dagegen verstoßen, können daher nicht eingegangen werden.
Unsere Kundenberatung bei der Geldanlage und unsere Eigenanlage sind ganz streng nach unserem Wertesystem ausgerichtet. Und unser e-Prinzip dient dazu, dass die Geldanlage Mensch, Umwelt oder Wirtschaft fördert. So nehmen Sie und wir Verantwortung wahr.
Häufige Fragen
Die Mietkaution dient als Sicherheitsleistung für den Vermieter, für den Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und am Ende des Mietverhältnisses noch offene Forderungen bestehen. Sie muss als Bestandteil im Mietvertrag angegeben sein. Der vereinbarte Kautionsbetrag wird vom Mieter an den Vermieter bezahlt und darf maximal das Dreifache einer Nettokaltmiete betragen. Der Betrag richtet sich nach der Miete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kaution vereinbart wird. Steigt die Miete später, kann der Vermieter keine weitere Kaution nachfordern.
Der Mieter kann den Kautionsbetrag zum Beispiel in bar zahlen oder auf ein Konto überweisen. Eröffnen Sie das Mietkautionskonto auf Ihren Namen, damit Sie als Vermieter Kontoinhaber sind. Das Konto muss jedoch separat vom übrigen Vermögen angelegt werden. Zudem vermerkt Ihre Bank bei der Kontoeröffnung den Namen und die Adresse des Mieters. So ist klar ersichtlich, zu welchem Zweck das Mietkautionskonto angelegt wurde.
Sie können bei der Evenord-Bank schnell und einfach ein Mietkautionskonto eröffnen. Dazu benötigen Sie Ihren Personalausweis und den Mietvertrag. Die Kundenberater/innen unterstützen Sie gerne bei der Kontoeröffnung und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.
Während der Dauer des Mietverhältnisses erhöhen die Zinsen aus dem Mietkautionskonto die Kautionssumme und somit auch die Mietsicherheit des Vermieters. Ist das Mietverhältnis beendet und sind keine offenen Forderungen zu begleichen, müssen Sie dem Mieter den Kautionsbetrag inklusive Zinsen zurückzahlen. Ihnen steht als Vermieter jedoch eine Prüf- und Überlegungsfrist bei der Wohnraummiete zu. Diese beträgt in der Regel drei bis sechs Monate, bei der Miete von Geschäftsräumen sogar bis zu einem Jahr.
Der Mieter kann auch auf seinen Namen ein Mietkautionskonto eröffnen, auf das er den Kautionsbetrag einzahlt. Sowohl der Mieter als auch der Vermieter unterschreiben den Antrag. Es wird dann an den Vermieter als Mietsicherheit verpfändet. Damit kann der Mieter nicht über das hinterlegte Geld verfügen. Im Falle einer Insolvenz des Vermieters ist die Mietkaution vor einem Zugriff der Gläubiger geschützt.
Beim Wechsel des Mietobjektes ist die Eröffnung eines neuen Mietkautionskontos notwendig.