Unser e-Wertefestgeld 369 ist die ideale Anlagemöglichkeit, die Ihnen auf lange Sicht Sicherheit und einen marktgerechten Zinssatz bietet. Bei dieser Anlageform haben Sie keine feste Laufzeit sondern eine Kündigungsfrist von 369 Tagen.
e-Wertefestgeld 369
Denn Ihr Geld kann mehr als Zinsen bringen!
Übersicht
Rentabel und flexibel
- Frei wählbarer Anlagebetrag ab 5.000,00 EUR
- Keine feste Laufzeit
- Kündigungsfrist von 369 Tagen
Kostenfrei und sicher
- Sichere Erträge ohne Kursrisiko
- Variabler Zinssatz
Entscheiden Sie, wohin Ihr Geld fließt
Mit unserem e-Wertefestgeld erhalten Sie zudem eine verantwortungsvolle Geldanlage. Denn auch für das e-Wertefestgeld gilt natürlich unser e-Prinzip. Dieses e(venord-Bank)-Prinzip bedeutet hier, dass Sie und wir die Auswirkungen unseres Handelns im Blick haben.
- Mit dem e-Wertefestgeld 369 unterstützen Sie die regionale Wirtschaft
Sichere Geldanlage zum Wohle der regionalen Wirtschaft. - Mit dem e-Wertefestgeld 369 Umwelt unterstützen Sie ökologische Projekte
Ihre Geldanlage zum Schutz der Umwelt. - Mit dem e-Wertefestgeld 369 Mensch unterstützen Sie soziale Projekte
Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen und das mit einem marktgerechten Zinssatz
Sichere Geldanlage mit kurzer Kündigungsfrist
Sie bestimmen ganz individuell, wie viel Geld Sie über welchen Zeitraum anlegen möchten. Dabei profitieren Sie von marktgerechten Zinsen bei einer angemessenen Kündigungsfrist, die Ihre Anlage flexibel macht. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere und attraktive Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.
Konditionen
Betrag ab | Zinssatz | |
---|---|---|
5.000,00 € | 1,65% | |
Währung | EUR | |
Anlagebetrag Min. - Max. | 5.000,00 - 500.000 EUR | |
Anlagedauer Min.- Max. |
keine feste Laufzeit |
|
Kündigungsfrist | 369 Tage - die Kündigung kann an jedem Arbeitstag ausgesprochen werden |
|
Verfügungen | Verfügungen innerhalb der Kündigungsfrist bzw. ohne Kündigung sind nicht möglich; nach Ablauf der Kündigung wird der gekündigte Betrag automatisch auf das bei Eröffnung benannte Referenzkonto umgebucht; bei einer Kündigung des Gesamtbetrags wird das Konto zugleich aufgelöst. | |
Zuzahlungen | jederzeit möglich |
Zinsbindungsart | variable Verzinsung |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zinsverwendung | Zuschlag der Zinsen zum Kapital |
Unser Wertesystem - für Sie
Auch das Thema Geldanlage mit allen seinen Produkten beruht auf unserem Wertesystem und dem e-Prinzip. Damit nehmen Sie und wir – und das ist uns besonders wichtig: gemeinsam! – Verantwortung wahr. Beispielsweise möchten wir Ihnen keine Leistungen aufdrängen, die Sie nicht benötigen. Unsere Beraterinnen und Berater haben daher keinen Verkaufsdruck und erhalten keine Provisionen für Abschlüsse. Und wir wollen Geld nicht in Kanäle leiten, in denen es gegen das Wohl der Menschen, der Umwelt und der Wirtschaft arbeitet.
Bitte beachten Sie, dass Sie selbst auch bei unseren Produkten bewusst Verantwortung übernehmen. Das bedeutet, dass auch Sie unsere Unternehmensphilosophie mittragen und unsere Wertekultur sowie das e-Prinzip für Ihre Geschäftstätigkeiten bei uns im Haus gelten. Geschäfte, die dagegen verstoßen, können daher nicht eingegangen werden.
Unsere Kundenberatung bei der Geldanlage und unsere Eigenanlage sind ganz streng nach unserem Wertesystem ausgerichtet. Und bei Finanzierungen bieten wir Ihnen sogar teilweise vergünstigte Zinssätze an, wenn die Kredite dazu dienen, Mensch, Umwelt oder Wirtschaft zu fördern. So nehmen Sie und wir Verantwortung wahr.
Um das e-Wertefestgeld 369 zu eröffnen muss sich Ihr Wohnsitz in unserem Geschäftsgebiet, der Metropolregion Nürnberg befinden.
Nein. Wir machen gute Geschäfte im wahrsten Sinne des Wortes. Das heißt Geschäfte, die Gutes fördern. Auch mit guten Geschäften lassen sich Erträge erwirtschaften.
Da wir ein ehrliches und glaubwürdiges Bankgeschäft führen, werden unsere Konditionen regelmäßig auf das aktuelle Marktumfeld angepasst. So können wir Ihren als auch unseren Erfolg sicherstellen.
Selbstverständlich können Sie Ihre Geldanlage online abschließen. Gern können Sie aber auch nach vorheriger Terminvereinbarung ein Gespräch mit Ihrem Kundenberater führen, damit dieser die passende Anlageform entsprechend Ihrer Ziele und Wünsche für Sie findet.
Wir beraten Sie offen, freundlich und fair, um für Sie den bestmöglichen Erfolg zu erzielen. Ob das e-Wertefestgeld in Ihr Finanzhaus hinein passt, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.
Sie können einen festen Betrag zu Beginn anlegen. Diese Summe können Sie jederzeit durch Einzahlungen erhöhen. Die Konditionen bleiben in diesem Fall gleich. Auszahlungen sind jedoch nicht möglich. Um über das Geld verfügen zu können, muss das e-Wertefestgeld oder ein Teilbetrag gekündigt werden.
Die Zinsgutschrift erfolgt am Ende des Anlagezeitraumes. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Zinsgutschrift immer nach Ablauf eines Anlagejahres. Die Zinsen werden zusätzlich zum angelegten e-Wertefestgeld angesammelt. Über die Zinsen können Sie nach Ablauf des Anlagezeitraums verfügen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 1.000 Euro bei Ledigen bzw. 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.