e-Sparbrief

Mit dem e-Sparbrief sicher anlegen

Legen Sie Ihr Geld in einem Sparbrief an. Beim Sparbrief können Sie bei unterschiedlichen Laufzeiten Ihr Geld ganz sicher anlegen. Wir garantieren Ihnen einen festen Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlagevariante ohne Kursrisiko suchen.

Feste Zinsen mit dem Sparbrief

Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage und wählen eine Laufzeit ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. In dieser Zeit ist Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von einer gleichbleibenden, festen Verzinsung. Am Ende der Laufzeit können Sie dann sofort wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

 

Zukunft sinnvoll gestalten

  • Sie entscheiden, wohin Ihr Geld fließt
  • Mit dem e-Sparbrief unterstützen Sie die Soziales, Umwelt oder die regionale Wirtschaft

Entscheiden Sie, wohin Ihr Geld fließt

Mit unserem e-Sparbrief erhalten Sie zudem eine verantwortungsvolle Geldanlage. Denn auch für das e-Sparbrief gilt natürlich unser e-Prinzip. Dieses e(venord-Bank)-Prinzip bedeutet hier, dass Sie und wir die Auswirkungen unseres Handelns im Blick haben.

  • Mit dem e-Sparbrief unterstützen Sie die regionale Wirtschaft
    Sichere Geldanlage zum Wohle der regionalen Wirtschaft.
  • Mit dem e-Sparbrief Umwelt unterstützen Sie ökologische Projekte
    Ihre Geldanlage zum Schutz der Umwelt.
  • Mit dem e-Sparbrief Mensch unterstützen Sie soziale Projekte
    Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen und das mit einem marktgerechten Zinssatz

Produkteckdaten

Währung EUR
Anlagebetrag Min-Max
5.000 - unbegrenzt
Anlagedauer
1, 3, 4, 5, 7, 10 Jahre
Konditionen  
Zinsbindungsart Festzins
Zinszahlungsrhythmus jährlich
Zinsverwendung Auszahlung der Zinsen
Anlagedauer ab 5.000 EUR
1 Jahr
1,25 % p.a.
2 Jahre 1,25 % p.a.
3 Jahre 2,20 % p.a.
4 Jahre 2,70 % p.a.
5 Jahre 2,60 % p.a.
7 Jahre 2,60 % p.a.
10 Jahre 2,40 % p.a.

Unser Wertesystem - für Sie

Auch das Thema Geldanlage mit allen seinen Produkten beruht auf unserem Wertesystem und dem e-Prinzip. Damit nehmen Sie und wir – und das ist uns besonders wichtig: gemeinsam! – Verantwortung wahr. Beispielsweise möchten wir Ihnen keine Leistungen aufdrängen, die Sie nicht benötigen. Unsere Beraterinnen und Berater haben daher keinen Verkaufsdruck und erhalten keine Provisionen für Abschlüsse. Und wir wollen Geld nicht in Kanäle leiten, in denen es gegen das Wohl der Menschen, der Umwelt und der Wirtschaft arbeitet.

Bitte beachten Sie, dass Sie selbst auch bei unseren Produkten bewusst Verantwortung übernehmen. Das bedeutet, dass auch Sie unsere Unternehmensphilosophie mittragen und unsere Wertekultur sowie das e-Prinzip für Ihre Geschäftstätigkeiten bei uns im Haus gelten. Geschäfte, die dagegen verstoßen, können daher nicht eingegangen werden. 

Unsere Kundenberatung bei der Geldanlage und unsere Eigenanlage sind ganz streng nach unserem Wertesystem ausgerichtet. Und bei Finanzierungen bieten wir Ihnen sogar teilweise vergünstigte Zinssätze an, wenn die Kredite dazu dienen, Mensch, Umwelt oder Wirtschaft zu fördern. So nehmen Sie und wir Verantwortung wahr.

Erhalte ich nun weniger Rendite auf meine Einlagen aufgrund des e-Prinzips?

Nein. Wir machen gute Geschäfte im wahrsten Sinne des Wortes. Das heißt Geschäfte, die Gutes fördern. Auch mit guten Geschäften lassen sich Erträge erwirtschaften.

Auf welcher Grundlage wird die Zinsentscheidung für meine Einlage getroffen?

Da wir ein ehrliches und glaubwürdiges Bankgeschäft führen, werden unsere Konditionen regelmäßig auf das aktuelle Marktumfeld angepasst. So können wir Ihren als auch unseren Erfolg sicherstellen.

Wie kann ich die Anlage abschließen?

Gerne können Sie einen Termin vereinbaren und ein Gespräch mit Ihrem Kundenberater führen, damit dieser die passende Anlageform entsprechend Ihrer Ziele und Wünsche für Sie findet.

 

Ist der e-Sparbrief die passende Anlage für mich?

Wir beraten Sie offen, freundlich und fair, um für Sie den bestmöglichen Erfolg zu erzielen. Ob der e-Sparbrief in Ihr Finanzhaus hinein passt, erläutern wir Ihnen gern in einem persönlichen Gespräch.

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Nein. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Evenord-Bank eG-KG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab.

Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 1.000 Euro bei Ledigen bzw. 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag müssen Sie für Ihre Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.


Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.


Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.

Freistellungsauftrag (PDF, 262 KB)

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.