Einfach erklärt
Möchte die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Zukunft ein WEG-Darlehen nutzen, sollte der erste Schritt die Eröffnung eines WEG-Kontos sein.
Zur Beantragung ist eine aktive Kontoverbindung der WEG in userem Haus notwendig. Diese Frist ist aufgrund unseres strukturierten Prüfungsprozesses notwendig. Die Vertragsunterzeichnung und Auszahlung der Darlehensmittel erfolgen nach Ablauf der Einspruchfrist, also vier Wochen nach Beschluss der Eigentümerversammlung zur Kreditaufnahme.
Repräsentatives Beispiel
Für eine Kreditsumme von 100.000 € hieße das z.B. bei 10 Jahren Sollzinsbindung, einer Tilgung in Höhe von 7,04 % und einem gebundenen Sollzinssatz von 6,72 % p.a (eff. Zins 6,93 %) eine monatliche Rate von 1.146,71 €. Gesamtanzahl Raten 119, Gesamtlaufzeit 10 Jahre, Gesamtbetrag 137.604,38 €. Ein Sondertilgungsrecht ist nicht inkludiert. Positive Bonitätsprüfung vorausgesetzt. Keine versteckten Kosten oder Kleingedrucktes! Stand: 23.10.2024, dieses Angebot ist unverbindlich und freibleibend.