- Geld zwischenparken
- Flexibel bleiben, spontan verfügen
- Kein Kursrisiko
e-Tagesgeld
e-Tagesgeld: die clevere Ergänzung zum Girokonto
Finanzielle Freiheit mit unserem e-Fresh-Money
Unser e-Fresh-Money bietet dir maximale lexibilität bei deiner Geldanlage. Du kannst jederzeit Einzahlungen vornehmen, ganz nach belieben! Und das Beste daran ist, dass du die Kontrolle darüber hast, wann du auf dein Geld zugreifen möchtest. Wir verstehen, dass sich die fanianziellen Bedürfnisse von jedem ändern können, deswegen haben wir das e-Fresh-Money flexibel aufgebaut.
e-Tagesgeld im Überblick
Deine Vorteile mit unserem e-Tagesgeld
- sichere Anlage, kein Kursrisiko
- Kapital in einen flexiblen Auszahlplan umwandeln.
- Tagesgeldkonto online eröffnen und führen.
- Das Geld ist bei deiner Evenord-Bank eG-KG durch die sogenannte Einlagensicherung geschützt.
Flexibel bleiben
Mit e-Tagesgeld bleibst du flexibel.
Du kannst täglich über dein gesamtes Geld verfügen. Du entscheidest, wann und in welcher Höhe dein Erspartes auf das von dir bestimmte Referenzkonto (Girokonto) überwiesen wird.
Konditionen
Zinsbindungsart | variabel |
bis 500.000 EUR | 0,50% |
ab 500.000 EUR | 0,00% |
Häufige Fragen zum Tagesgeld
Du kannst jederzeit über dein Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf dein Girokonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben kannst du nicht, da das e-Tagesgeld kein Girokonto ist.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben deine Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, musst du deiner Evenord-Bank eG-KG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn dein Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, musst du keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, musst du ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhältst du auf Antrag bei deinem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für dich nur interessant, wenn du kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Dein Evenord-Bank eG-KG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn du allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt hast, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall musst du die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber deinem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Das könnte Sie auch interessieren
- e-Onlinekonto