Wer träumt nicht davon, sein Geld wachsen zu sehen? Unser e-Zukunftssparbrief ermöglicht dir genau das, denn wir bieten dir einen festen Zinssatz gepaart mit einer sicheren Einlage!
e-Zukunftssparbrief
Mit dem e-Zukunftssparbrief sicher anlegen
Feste Zinsen mit dem Sparbrief
Stell dir vor, du hast die volle Kontrolle über die Höhe deiner Einzahlung und kannst eine Laufzeit wählen, die genau deinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Während dieser Zeit ruht dein Geld sicher und wird durch eine konstante, verlässliche Verzinsung vermehrt. Und das Beste kommt am Ende der festgelegten Laufzeit: Du kannst sofort auf dein Guthaben zugreifen undes nach Belieben verwenden. Vielleicht für dein Traumauto, eine unvergessliche Reise oder einfach für das, was dein Herz begehrt!
Für Kleine mit großer Zukunft:
- exklusiv für Kinder bis 18 Jahre
Produkteckdaten
Währung | EUR |
Anlagebetrag Min-Max |
1.000 - 10.000 EUR |
Anlagedauer |
1, 3, 4, 5, 7, 10 Jahre |
Konditionen | |
---|---|
Zinsbindungsart | Festzins |
Zinszahlungsrhythmus | jährlich |
Zinsverwendung | Auszahlung der Zinsen |
Anlagedauer | ab 1.000 EUR |
1 Jahr |
1,75 % p.a. |
3 Jahre | 2,70 % p.a. |
4 Jahre | 2,90 % p.a. |
5 Jahre | 2,70 % p.a. |
7 Jahre | 2,70 % p.a. |
10 Jahre | 2,70 % p.a. |
Unser Wertesystem - für Sie
Auch das Thema Geldanlage mit all seinen Produkten beruht auf unserem Wertesystem und dem e-Prinzip. Damit nimmst du und wir – und das ist uns besonders wichtig: Gemeinsam! – Verantwortung wahr. Beispielsweise möchten wir dir keine Leistungen aufdrängen, die du nicht benötigst. Unsere Berater*innen haben daher keinen Verkaufsdruck und erhalten keine Provisionen für Abschlüsse. Und wir wollen Geld nicht in Kanäle leiten, in denen es gegen das Wohl der Menschen, der Umwelt und der Wirtschaft arbeitet.
Bitte beachte, dass du selbst auch bei unseren Produkten bewusst Verantwortung übernimmst. Das bedeutet, dass auch du unsere Unternehmensphilosophie mitträgst und unsere Wertekultur sowie das e-Prinzip für deine Geschäftstätigkeiten bei uns im Haus gelten. Geschäfte, die dagegen verstoßen, können daher nicht eingegangen werden.
Unsere Kundenberatung bei der Geldanlage und unsere Eigenanlage sind ganz streng nach unserem Wertesystem ausgerichtet. Und bei Finanzierungen bieten wir dir sogar teilweise vergünstigte Zinssätze an, wenn die Kredite dazu dienen, Mensch, Umwelt oder Wirtschaft zu fördern. So nehmen wir gemeinsam Verantwortung wahr.
Nein. Wir machen gute Geschäfte im wahrsten Sinne des Wortes. Das heißt Geschäfte, die Gutes fördern. Auch mit guten Geschäften lassen sich Erträge erwirtschaften.
Gerne kannst du einen Termin vereinbaren und ein Gespräch mit deinem Kundenberater führen, damit dieser die passende Anlageform entsprechend deiner Ziele und Wünsche für dich findet.
Wir beraten dich offen, freundlich und fair, um für dich den bestmöglichen Erfolg zu erzielen. Ob der e-Zukunftssparbrief in dein Finanzhaus hinein passt, erläutern wir dir gern in einem persönlichen Gespräch.
Nein. Du entscheidest dich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die du anlegen möchtest. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für dich nur interessant, wenn du kirchensteuerpflichtig bist, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Evenord-Bank eG-KG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab.
Wenn du allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt hast, erhält die Bank auf deine Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall musst du die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben deine Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Grenze, dem Steuerfreibetrag, steuerfrei. Der Steuerfreibetrag liegt bei 1.000 Euro bei Ledigen bzw. 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten. Das heißt, bis zu diesem Betrag musst du für deine Gewinne keine Abgeltungssteuer abführen. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Steuerfreibetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, musst du jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den Steuerfreibetrag begrenzt.
Wenn dein Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, musst du keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist beispielsweise bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, musst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhältst du auf Antrag bei deinem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf die Steuerfreibeträge begrenzt.