- Geld zwischenparken
- Flexibel bleiben, spontan verfügen
- Kein Kursrisiko
e-Fresh Money Aktion
Fresh- Fresher- e-Fresh Money:
Gönn dir mit dem e-Fresh Money die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Du zahlst ein, wann und wie viel du möchtest. Du verfügst einfach wann es dir passt- wenn du möchtest sogar täglich.
- Wichtiger Hinweis
Das Angebot gilt nicht nur für Neukund*innen, sondern auch für diejenigen, die bereits ein Konto bei unserem Haus führen und Gelder neu einzahlen.
Deine Vorteile mit dem e-Fresh Money:
- Du setzt auf eine sichere, kostenfreie Anlage & gehst kein Kursrisiko ein.
- Du kannst dein Kapital in einen flexiblen Auszahlplan umwandeln.
- Du kannst das e-Fresh Money online beantragen.
- Das Geld ist bei deiner Evenord-Bank eG-KG durch die sogenannte Einlagensicherung geschützt.
Flexibel bleiben
Mit dem e-Fresh Money bleibst du flexibel. Du kannst täglich über dein gesamtes Geld verfügen. Du entscheidest, wann und in welcher Höhe dein Erspartes auf das von dir bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.
Du bist bereits Kunde?
Logge dich in deinem Online-Banking an und beantrage das e-Fresh-Money! Neukunden können hier die Eröffnung beantragen:
Konditionen
Gültig für die ersten 6 Monate ab Kontoeröffnung!
Zinsbindungsart | variabel |
bis 500.000 EUR | 3,00% |
ab 500.000 EUR | 0,00% |
Häufige Fragen zum e-Fresh Money/ Tagesgeld
Du kannst jederzeit über dein gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von dir angegebene Girokonto überweisen. Bargeld vom e-Fresh-Money abheben kannst du nicht, da e-Tagesgeld kein Girokonto ist.
Du kannst so viel Geld als e-Tagesgeld anlegen, wie du möchtest. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Allerdings verzinsen wir deine Einlagen nur bis zu einem Betrag von 500.000EUR.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben deine Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, musst du deiner Evenord-Bank eG-KG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Du musst jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn dein Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, musst du keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, musst du ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhltst du auf Antrag bei deinem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen ist nur für dich interessant, wenn du kirchensteuerpflichtig bist, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Deine Evenord-Bank eG-KG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müusst du die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber deinem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.