Elektronische Freigabe von SRZ-Dateien

Einfach und schnell

Sie haben die Möglichkeit, zur Freigabe anstehende SRZ (Service-Rechenzentrum)-Zahlungen Ihres Lohnbuchhaltungs- oder Steuerberatungsbüro online abzurufen und mit elektronischer Unterschrift freizugeben (oder zu löschen). In diesem Falle ist die Abgabe eines Begleitzettels in Papierform nicht mehr notwendig. Ab dem 30. Juni 2022 wird die manuelle Freigabe von Begleitzetteln kostenpflichtig. 

Wenn Sie bisher immer Begleitzettel manuell in der Bank eingereicht oder an uns per Fax geschickt haben, dann möchten wir Ihnen ab dem 30. Juni 2022 einen verbesserten Service anbieten. Durch verbesserte technische Möglichkeiten und die Digitalisierung können Sie im Online-Banking oder in Ihrer Banking-Software Zahlungen freigeben. Ab dem 30. Juni 2022 wird die manuelle Freigabe von Begleitzetteln kostenpflichtig.

Ihre Vorteile im Überblick:

- Möglichkeit zur direkten Freigabe über das Online-Banking

- Kein Fax oder kein Gang zur Bank mehr notwendig

- Kostenfreier Service

- Termingerechte Freigabe der Löhne und Gehälter

 

Die folgenden beiden Anleitungen möchten wir Ihnen als Hilfestellung zur Verfügung stellen: